AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Interkulturelles Centrum Freiburg gGmbH
(Stand Mai 2020)

 

§ I Anmeldung und Zahlungsweise

  1. Die Anmeldung zu einem ICF-Lehrgang ist beidseitig verbindlich und erfolgt ohne Unterschrift per E-Mail, per Online-Formular des ICF (https://icf-centrum.de) oder persönlich in unseren Räumlichkeiten.
  2. Zur weiteren Bearbeitung und Betreuung durch das ICF-Team hat der Teilnehmende seine persönlichen Daten, Informationen zu seinen Kenntnissen, einen Lebenslauf, eine Kopie des Reisepasses, sein Studienabschlusszeugnis und eine Kopie des Aufenthaltstitels oder des Visums (sofern schon vorhanden), zu hinterlegen.
  3. Bei der Anmeldung wird auf diese allgemeinen Vertragsbedingungen ausdrücklich hingewiesen.
  4. Es wird die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Preisliste zugrunde gelegt. Alle mit der Zahlung der Kursgebühr anfallenden Bankgebühren gehen zu Lasten der einzahlenden Person.
  5. Nach erfolgreich Anmeldung bekommt der Teilnehmende eine Rechnung. Diese muss innerhalb von 14 Tagen beglichen werden. In Einzelfällen können Sondervereinbarungen zwischen dem Kunden und der Geschäftsführung beschlossen werden.
  6. Nach Eingang der Rechnungszahlung erhält der Teilnehmende vom ICF-Centrum eine Anmeldebescheinigung zu den gewünschten Lehrgängen per E-Mail. Damit ist der Vertrag über die Qualifizierung zustande gekommen.
  7. In Verbindung mit Visumsanträgen sind gesonderte Regelungen zu beachten (s. u.).

 

§ II Zulassungsvoraussetzungen

  1. Der TN hat dafür Sorge zu tragen, dass er spätestens bis Beginn des jeweiligen Kurses alle entsprechenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

 

§ III Feiertagsregelung

  1. Für alle Kurse gilt, dass an den gesetzlichen Feiertagen kein Unterricht stattfindet und nicht nachgeholt wird. Wenn es innerhalb eines Kurses mehr als 2 Feiertage gibt, werden die Fehlenden Unterrichtseinheiten nachgeholt.
  2. Während der Weihnachts- und Osterferien ist unterrichtsfreie Zeit.

 

§ IV Preisgestaltung und Leistungsbeschreibung

  1. Die Kurspreise schließen Serviceleistungen des ICF-Centrums (wie Information und Beratung, Eignungsfeststellung, Ausstellung von Bescheinigungen, interne Prüfungen) mit ein. Zum Abschluss des Kurses wird – bei regelmäßiger Teilnahme – ein Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
  2. Für alle Gruppenkurse gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Teilnehmenden.
  3. Die Anzahl der Unterrichtseinheiten bei allen ICF-Kursen basiert auf der Annahme, dass mindestens 12 Teilnehmende und maximal 25 Teilnehmende am Kurs teilnehmen.
  4. Bei geringerer Teilnehmerzahl reduziert sich die Zahl der Unterrichtseinheiten wie folgt:
  • bei maximal 10 TN nur 75% der genannten Unterrichtseinheiten zu halten
  • bei maximal 7 TN nur 50% der genannten Unterrichtseinheiten zu halten
  • bei maximal 3 TN nur 25% der genannten Unterrichtseinheiten zu halten.

Der Kurspreis bleibt dabei unverändert.

 

§ V Umbuchungen, Rücktritt, Fehlzeiten

  1. Alle Änderungen der ursprünglichen Buchung haben schriftlich zu erfolgen. Bis 2 Wochen vor Kursbeginn ist eine kostenlose Umbuchung möglich. Über die Möglichkeit einer Umbuchung nach der genannten Zweiwochenfrist entscheidet die Institutsleitung im Einzelfall. Für Umbuchungen wird eine Gebühr erhoben.
  2. Bei Rücktritt vom gebuchten Kurs vor Kursbeginn werden nach zeitlicher Staffelung folgende Beträge einbehalten:
  • bis 14 Tage vor Kursbeginn 20 % der Gebühren
  • bis 10 Tage vor Kursbeginn 30 % der Gebühren
  • bis 5 Tage vor Kursbeginn 50 % der Gebühren
  • bis 4 Tage vor Kursbeginn und nach Kursbeginn 100 % der Gebühren
  1. Etwaige Fehlzeiten seitens des Sprachschülers während des Kurses, die z. B. durch Krankheit, Reisen etc. verursacht sind, können weder durch Erstattung von Kursgebühren noch durch die Nachholung der versäumten Stunden kompensiert werden.

 

§ VI Visa und Anmeldebescheinigung

  1. Für Anmeldugen aus dem Ausland ist entstehen zusätzliche Kosten für die Beratung und Bearbeitung in Höhe von 350,- EUR. Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 350,- EUR ist unabhängig vom Erfolg eines Vismusantrags und wird nicht zurückerstattet.
  2. Die Visumsbeantragung und die Vergütung der damit verbundenen Kosten übernimmt der Teilnehmende in eigener Verantwortung.
  3. Die Ausstellung der Anmeldebescheinigung setzt die schriftliche Anmeldung und die Zahlung der kompletten Gebühren des Lehrgangs voraus. Mit der Anmeldebescheinigung muss rechtzeitig bei dem zuständigen Konsulat ein Visum beantragt werden. Falls kein Visum erteilt wird, erstattet die Sprachschule die gesammten Kursgebühren. Voraussetzung für die Erstattung ist die unverzügliche Information der Sprachschule durch den Antragsteller und die Vorlage eines schriftlichen Ablehnungsbescheids der zuständigen Behörde.
  4. Nachdem das ICF-Centrum eine Anmeldebeschenigung für die Beantragung eines Visums ausgestellt hat, wird kein anderer Grund für die Rückerstattung akzeptiert als due Ablehnung des Visums.

 

§ VII Vertragspflichten des ICF-Centrum

  1. Das ICF-Centrum verpflichtet sich alle genannten Leistungen mit der gehörigen Sorgfaltspflicht zu erbringen. Hierzu zählen insbesondere:
  • die gewissenhafte Vorbereitung der Lehrgänge
  • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
  • die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
  • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen

 

§ VIII Mitwirkungspflicht der Teilnehmenden

  1. Die Teilnehmenden sind verpflichtet bei der Behebung auftretender Mängel mitzuwirken. Das heißt insbesondere, dass Mängel sofort dem ICF-Centrum zu melden sind, damit Abhilfe geschaffen werden kann.

 

§ IX Urheberrecht

  1. Die den Teilnehmenden durch das ICF-Centrum für die Kurse zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, ohne schriftliche Einwilligung des ICF-Centrums und des Autors vervielfältigt, gewerblich genutzt oder an Dritte weitergegeben werden.

 

§ X Datenschutz

  1. Die Daten der Nutzer werden für die interne Weiterverarbeitung und eigene Werbezwecke von ICF-Centrum unter Einhaltung der gesetzlichen Bedingungen gespeichert. Wenn Nutzer keine Zusendung von ICF-Infomaterial wünschen, bitten wir um Nachricht an Interkulturelles Centrum Freiburg, Tel.: +49 (0)761 296 726 88, E-Mail: info@icf-centrum.de. Die Datenschutzerklärung befindet sich unter folgendem Link: https://www.icf-centrum.de/datenschutz/

 

§ XI Gerichtsstand

  1. Auf die mit dem ICF-Centrum getroffenen Vereinbarungen ist deutsches Recht anwendbar.
  2. Als Gerichtsstand wird Freiburg im Breisgau vereinbart.

 

Interkulturelles Centrum Freiburg 

Mai 2020, Geschäftsführung